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Informationen zur Bezahlung

Da die Schweizer Banken nicht an das Sepa-System angeschlossen sind (da die Schweiz kein EWR-Land ist), gibt es nicht die Möglichkeit, per Sepa aus der Schweiz zu überweisen. Es gibt in der Schweiz jedoch viele Banken, die über Euroclearing (Swissclearing) zahlen.

Dies funktioniert dann so, dass Ihre Überweisung von der Schweizer Bank an die Bankfiliale in Frankfurt weitergeleitet wird. Von dort wird Ihre Überweisung dann als Sepa-Überweisung an unsere Bank ausgeführt. In den Fällen, in denen SchweizEuroclearing angewendet wird und die Zahlung in Euro vorgenommen wurde, kommt bei unserer Bank der volle Rechnungsbetrag an.

Bei Schweizer Banken, die nicht über Euroclearing zahlen (dazu gehört z.B. die Schweizer Raiffeisenbank), fallen Gebühren sowohl bei der Schweizer Bank wie auch bei der Bank in Deutschland an. Dieses Verfahren führt dazu, dass bei uns ein Betrag auf dem Konto ankommt, der um die Gebühren der Banken reduziert wurde.

Wir bitten Sie daher, bevor Sie eine Überweisung an uns tätigen, mit Ihrer Bank zu klären, ob diese über Euroclearing zahlt und welche Gebührenbelastungsart Sie auswählen müssen, damit auf dem Konto des Begünstigten der volle Rechnungsbetrag in Euro gutgeschrieben wird.

Wenn Ihre Bank nicht am Euroclearing teilnimmt, muss Ihr Überweisungsbetrag unter Umständen um den Gebührenbetrag auf der deutschen Bankseite (15,00 €) höher ausfallen als der eigentliche Rechnungsbetrag. Sollten Sie „Gebühren zu Lasten des Begünstigten“ auswählen, fällt der Gebührenbetrag noch höher als 15,00 € aus, der dem Empfänger abgezogen wird. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Bank.

Sollte Ihre Bank kein Euroclearing anbieten, können Sie auch gerne über eine andere Zahlungsmethode (z.B. PayPal) zahlen. Damit vermeiden Sie überflüssige Gebühren.

 

Informationen zu Versand und Verzollung

Bei Lieferungen in die Schweiz gilt das Gesetz des Warenverkehrs.

Für alle Sendungen in die Schweiz, deren Gesamtwert (Warenwert + Versandkosten) über 65 CHF liegt, fallen auf Schweizer Seite Einfuhrabgaben an. Diese Einfuhrabgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Einfuhrzölle (abhängig vom Gesamtwert)
  • Mehrwertsteuer-Abgabe (abhängig vom Gesamtwert)
  • Handlingfee für die Vorauslage der Einfuhrzölle uns Mehrwertsteuer-Abgaben durch DHL (3% vom besteuerbaren Wert, maximal 60 CHF)
  • Verzollungskosten für die Verzollungstätigkeiten durch DHL Schweiz (11,50 CHF)
  • Entgelte für zusätzlichen Verzollungsaufwand ab der 6. Zolltarifnummer (12 CHF für jede weitere Zolltarifnummer).

Die fälligen Einfuhrabgaben und Entgelte werden dem Paketempfänger in der Schweiz in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird parallel zur Paketzustellung übermittelt. Ein Beispiel wie diese Rechnung aussieht, finden Sie hier.

Für sogenannte Kleinsendungen besteht eine Abgabefreigrenze. Für Sendungen, deren Gesamtwert (Warenwert + Versandkosten) unter ca. 65 CHF liegt, fallen keine Zollabgaben und Einfuhrsteuerbeträge an.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.

Für Privatkunden in der Schweiz bietet sich mit meineinkauf.ch eine interessante Versandalternative an, die die günstige und zollkonforme Lieferung direkt zu Ihnen in die Schweiz ermöglicht. Nähere Informationen finden Sie unter meineinkauf.ch.

 

Umsatzsteuererstattung -> Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage sind Onlinehändler nicht zu einer Mehrwertsteuerrückerstattung verpflichtet. Als serviceorientiertes Unternehmen erstatten wir Ihnen aber gerne die Umsatzsteuer zurück, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland (nicht EU) haben und die bei uns bestellten Waren selbst ausführen möchten. Da mit einer Mehrwertsteuerrückerstattung für uns ein erheblicher Aufwand verbunden ist, berechnen wir für jede Rückerstattung 15,00 € Gebühren. Mehrwertsteuerrückerstattungen von unter 15,- € können wir daher leider nicht durchführen (ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen würden). Die Gebühren verrechnen wir mit dem Rückerstattungsbetrag der Mehrwertsteuer.

Als Wohnsitz in diesem Sinne gilt der Ort, der im Pass oder anderen Grenzübertrittspapieren eingetragen ist. Diese Adresse muss bei der Bestellung als Rechnungsadresse verwendet werden.

Eine Erstattung kann nur erfolgen, wenn die gesetzliche Frist gewahrt wurde, d. h. die Ausfuhr in das Nicht-EU-Land muss vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, nachweislich erfolgt sein.

Es liegt keine Ausfuhr von erworbener Ware vor, wenn der Käufer die Ware durch die Bahn, die Post, einen Spediteur oder einen sonstigen Frachtführer versendet.

Bitte drucken Sie, bevor Sie die Ware in ein Nicht-EU-Land ausführen, unsere Rechnung, die Sie per E-Mail erhalten haben, aus und legen diese, zusammen mit der Ware, an der Grenzzollstelle vor.

Was geschieht an der Grenzzollstelle?

Unter Angabe von Ort und Datum durch Dienststempelabdruck bestätigt die Grenzzollstelle:

  • die Übereinstimmung der Angaben über Name, Anschrift, gemäß des Passes oder eines anderen Grenzübertrittspapieres mit den Angaben in unserer Rechnung
  • die Abfertigung der zur Ausfuhr vorgelegten und in unserer Rechnung näher bezeichneten Waren

Hinweis: Die AFUNA GmbH stellt weder als Beilage, per E-Mail, per Download oder auf einem anderen Weg Formulare für die Zollabwicklung zur Verfügung.

Wie erfolgt die Rückerstattung?

Bitte schicken Sie die mit dem Zollstempel versehene Rechnung (keine Kopie) an:

AFUNA GmbH
-Umsatzsteuererstattung-
Eingang OST
Gewerbehofstraße 9
DE 45145 Essen

Nach der Bearbeitung erstatten wir den Umsatzsteuerbetrag (abzüglich der 15,00 € Gebühren) auf das von Ihnen für die Bezahlung der Bestellung verwendete Bank- oder PayPal-Konto zurück.

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen (mit dem Zollstempel versehene Rechnung / Bescheinigungen) behalten wir für unsere Unterlagen. Wir raten Ihnen, sich vor der Versendung der Unterlagen an uns eine Kopie zu erstellen.

 

Informationen zu Rücksendungen

Die Kosten für den Rückversand müssen Sie selbst tragen, bitte frankieren Sie das Paket ausreichend. Beim Rückversand von der Schweiz nach Deutschland müssen die Zollunterlagen von Ihnen ausgefüllt werden. Auf der Quittung zur Einlieferung bei der Post muss die Zolldeklaration aufgeführt sein (siehe Beispiel). Bitte bewahren Sie den Beleg unbedingt auf.

Wichtig: Bitte vermerken Sie auf dem Umschlag oder Paket das Wort "Retoure" und fügen dem Paket die Rechnung bei, die Sie mit der Ware erhalten haben. Die Rechnung muss in einfacher Ausführung auf dem Paket angebracht werden. Sie dient als Beleg, dass dieselbe Ware wieder zurückgesendet wird und keine andere Ware im Paket enthalten ist.

Bitte verwenden Sie für die Retoure ein CN22-Formular, das wie unten beschrieben auszufüllen ist und befolgen Sie darüber hinaus bitte die Anleitung, die Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung finden, die genaue und aktuell gültige Informationen enthält, wie bei Retouren aus der Schweiz ins Ausland (nach Deutschland) vorzugehen ist.

Bitte beachten Sie diese Hinweise und vergewissern sich im Zweifelsfall bei den zuständigen Schweizer Behörden.

Nur durch das richtige Vorgehen von Ihnen bei der Retoure ist es möglich, dass Sie Ihren bereits gezahlten Einfuhrzoll erstattet bekommen, und bei der Rücksendung an uns keine Ausfuhrzölle erhoben werden.

Waren, die aufgrund falscher Deklarationen zollpflichtig an uns zurückgesendet werden, können wir leider nicht annehmen. Die entstehenden Kosten würden in diesem Falle bei dem Kunden verbleiben.

Um dieses zu vermeiden, bitten wir Sie, so vorzugehen, wie von der Eidgenössischen Zollverwaltung unter folgendem Link beschrieben:

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/befreiungen--verguenstigungen--zollpraeferenzen-und-ausfuhrbeitr/ausfuhr-aus-der-schweiz/auslaendische-rueckwaren--ruecksendung-.html

Unter dem Punkt „Vorgehen“, den Sie auf der Seite unter dem o. g. Link finden, befindet sich ein PDF (18.86 Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr) der Eidgenössischen Zollverwaltung. Bitte verwenden Sie dieses als Handlungsanleitung.

Ausfüll-Hinweis zum CN22-Formular, das korrekt ausgefüllt auf den Umschlag / den Karton der zu retournierenden Ware zu kleben ist:

Bitte kreuzen Sie "Autres / Andere / Altri" an

bei Beschreibung: "Rücksendung der Bestellung"

Gewicht und Warenwert sind anzugeben

und zuletzt ist das CN22-Formular von Ihnen mit dem Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen.

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